Recht und Steuern
aus einer Hand

Testament und Nachfolge

Wir sind eine interdisziplinäre Kooperation von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wir gestalten Ihr Testament und Ihre Nachfolge kompetent unter allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

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Unsere Leistungen

Wir bieten Erfahrung und Expertise.

Erb- und steuerrechtliche Fragestellungen können sehr komplex sein. Gerade deshalb kommt es auf langjährige Erfahrung und einschlägige Expertise an.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre Ziele — zum Beispiel die Versorgung des überlebenden Ehegatten und / oder die Verteilung Ihres Vermögens auf bestimmte Erben —, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben, etwa Pflichtteilsrechte.

Wir beraten dabei insbesondere zu folgenden Themenbereichen:

  • Unternehmer-Testament
  • Ehegatten-Testament
  • Geschiedenen-Testament
  • Testament in Patchwork-Familien
  • Behinderten-Testament
  • Pflichtteile und Pflichtteilsverzichte

Wir beraten Sie zu Fragen der Sicherung des Familienvermögens über Familiengesellschaften oder Stiftungen.

Bereits zu Lebzeiten kann es sinnvoll sein, Teile des Familienvermögens Stück für Stück auf die nächste Generation unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu übertragen. Um gleichzeitig weiter die Kontrolle über das Schicksal des Familienvermögens zu haben, bieten wir Familiengesellschaften an, die wir nach Ihren persönlichen Bedürfnissen strukturieren.

Zum langfristigen Erhalt des Familienvermögens bieten sich auch Familien-Stiftungen oder gemeinnützige Stiftungen an. Wir beraten Sie, welche Stiftungsform für Ihre speziellen Bedürfnisse am sinnvollsten ist und begleiten Sie bei der Stiftungsgründung sowie der steuerlichen Anerkennung im Falle einer gemeinnützigen Stiftung.

Sind Minderjährige Empfänger von lebzeitigen Schenkungen oder zu Erben berufen, führt dies nicht selten zu Schwierigkeiten, weil sie noch nicht voll geschäftsfähig sind. Wir beraten Sie dazu, wie mit diesen Schwierigkeiten umgegangen werden bzw. wie sie umgangen werden können.

So bieten sich für den Erbfall eine Testamentsvollstreckung oder der Ausschluss von der Vermögenssorge bestimmter Sorgeberechtigter an. Ähnliches gilt für den Fall von lebzeitigen Schenkungen. In bestimmten Fällen müssen Ergänzungspfleger bestellt und familiengerichtliche Genehmigungen eingeholt werden. Wir begleiten und beraten Sie bei diesen Vorgängen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf Fällen mit Auslandsbezug, wenn Sie Vermögen in unterschiedlichen Ländern oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

Wir gestalten Ihre Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen erbrechtlichen Vorschriften und der Besonderheiten der ausländischen Rechtskulturen. Hierbei müssen internationale Steueraspekte einbezogen werden.

Wir beraten ebenfalls ausländische Mandanten, die für ihr deutsches Vermögen ein separates Testament errichten wollen. Hier ist es wichtig, die bestehenden Testamente aus den unterschiedlichen Rechtsordnungen aufeinander abzustimmen, so dass sie keine sich widersprechenden Regelungen enthalten. Wir verfügen über eine jahrelange Erfahrung in der Gestaltung von internationalen Nachfolgeregelungen.

Wir beraten bei allen relevanten Fragen der Abwicklung und Auseinandersetzung nach einem Erbfall.

Dies umfasst alle Fragen der Nachlassauseinandersetzung (Verteilung des Nachlasses), Nachlassabwicklung (Erbschein, Testamentsvollstreckung) und der Durchsetzung des Pflichtteils. Wir haben die Kompetenz, auch komplexe Erbrechtsfälle (auch grenzüberschreitend) und rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten.

Wir beraten und vertreten Sie nach einem Erbfall zu folgenden Themen:

  • Erbstreitigkeit
  • Nachlassabwicklung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil
  • Erbschein
  • Testamentsvollstreckung

Wir beraten auch zu allen relevanten Fragen der Testamentsvollstreckung, zum Beispiel bei Streitigkeiten zwischen einem Testamentsvollstrecker und den Erben.

Wir bieten auch die Durchführung der Testamentsvollstreckung über unsere eigene TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH an. Hier führen erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater die Testamentsvollstreckung durch, die sich auf die reine Abwicklung von Nachlässen oder die Dauerverwaltung des Nachlasses beziehen kann.

Wir beraten Sie bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, für die es vielfältige Gründe geben kann: So können bei einer Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge zum Beispiel Vorteile durch die mehrfache Nutzung steuerlicher Freibeträge genutzt werden oder Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht gezielt bewirkt werden. Hierbei bietet sich oft das Instrument des Nießbrauches an, so dass Sie das übertragene Vermögen weiter nutzen können. Auch sollten Aspekte wie Anrechnung auf den späteren Erb- und Pflichtteil bedacht werden.

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des übertragenen oder ererbten Vermögens. Wir beraten bei der Ermittlung der Vermögenswerte nach steuerlichen und Verkehrswert-Gesichtspunkten. Insbesondere für Immobilien und Unternehmen gilt es, spezielle Bewertungsstandards zu beachten.

Wir bewerten Ihr Vermögen auch in Pflichtteilsfällen und erstellen Verkehrswert-Gutachten.

Wir erstellen die notwendigen Erklärungen bei Schenkung und Erbfall.

Nach einer Vermögensübertragung oder einem Erbfall fordert das Finanzamt in der Regel eine Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärung an. In der Steuererklärung sind neben der Angabe der Vermögenswerte unter anderem auch Angaben zu möglichen Steuerbefreiungen zu erfassen. Sofern zum Vermögen Immobilien und Unternehmen gehören, sind regelmäßig separate Steuererklärungen für die Feststellung des jeweiligen Wertes anzufertigen.

Wir beraten bei der Nachfolgeplanung in Ihrem Unternehmen aus steuerlicher, gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Sicht.

Bei Übergabe des Unternehmens innerhalb der Familie oder Verkauf an Außenstehende sind viele Bereiche zu beachten. Hierzu zählen steuerliche Aspekte wie Sperrfristen, Voraussetzungen für Steuerbefreiungen, Optimierungen in der Struktur und mögliche Steuerbelastungen.

Wir nutzen für die Umsetzung Ihrer Ziele die Instrumentarien des Gesellschafts-, Stiftungs- und Erbrechts und bieten Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an. Hierbei berücksichtigen wir die Interessen der verschiedenen Familienstämme und Gesellschafter.

Wir beraten Sie auch umfassend, wenn Sie als Erbe gesellschaftsrechtliche Beteiligungen erhalten haben. Hier arbeiten wir aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als (neuer) Gesellschafter, der Sie durch den Erbfall geworden sind.

Bei der Planung Ihrer Nachfolge bestimmen Sie die Personen, die das Vermögen einmal bekommen sollen. Wir zeigen Ihnen die Wege, wie Sie Ihr Vermögen strukturieren und steueroptimal auf die nächste Generation oder auf Dritte (etwa Stiftungen) übertragen können.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Andrea Tiedemann
Dr. Andrea Tiedemann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Katja Lehmann
Katja Lehmann

Steuerberaterin / Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Unser Team

Wir sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

TuN Consulting ist eine Kooperation der Rechtsanwaltsgesellschaft Brödermann Jahn und der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung COUNSEL aus Hamburg.

Dr. Andrea Tiedemann

Dr. Andrea Tiedemann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Dr. Philipp von Dietze

Dr. Philipp von Dietze

Rechtsanwalt

Dr. York Zieren

Dr. York Zieren

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christina Gatz

Christina Gatz

Rechtsanwältin

Laura Kaufmann

Laura Kaufmann

Rechtsanwältin

Tina Denso, LL.M.

Tina Denso, LL.M.

Rechtsanwältin

Leonie Wittenstein

Leonie Wittenstein

Rechtsanwältin

Katja Lehmann

Katja Lehmann

Steuerberaterin / Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Dieter Biastoch

Dieter Biastoch

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Kai Andersen

Kai Andersen

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Gunnar Emde

Gunnar Emde

Steuerberater / Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Nadine Blunk

Nadine Blunk

Steuerberaterin

Daniela Röper

Daniela Röper

Rechtsanwältin / Steuerberaterin

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